Montag, 22. August 2011

Urheberrecht: Archive und Sammlungen

Komplizierter geht es immer.

Das Urheberrecht schützt heute nicht so sehr die Interessen der Urheber, sondern mehr die Interessen der Verwerter der kreativen Leistungen. Ob das nun Verlage, Musikfirmen oder sonstige Medien sind, die davon profitieren. Deren Lobbyisten und Anwälte jammern den Politikern die Ohren voll, wie schlecht es ihren Auftraggebern geht, wenn die Gesetze nicht zu deren Nutzen geändert werden.

Ohne Lobbyisten sind die Verwalter öffentlicher Sammlungen und Archive, sagte Dr. Till Kreutzer beim Workshop PRÄSENTATION UND ARCHIVIERUNG VON MEDIENKUNST IM LICHTE DES URHEBERRECHTS, der von „imai – inter media art institute“ im Juli 2011 in Düsseldorf veranstaltet wurde. Die versammelten Vertreter von Museen, Archiven und Institutionen staunten nicht schlecht, als er ihnen vortrug, was ihnen alles verboten und wie wenig erlaubt ist. Das zentralle Thema war Medienkunst von Fotografie über Videokunst bis hin zu mit dem Computer generierten Filmen und Bilder. Auf besonderen Wunsch von Frau Dr. Renate Buschmann, Direktorin von imai, erklärte Kreutzer die heutigen Möglichkeiten der Nutzung „gemeinnütziger Archive“ und was für die Zukunft besonders bei Videokunst und digitalen Medien wünschenswert währe. Heute dürfen Archive fast nichts anderes machen, als Werke im Urzustand zu erhalten.

Im Einladungstext zum Workshop stand: „Präsentation und Erhaltung von Medienkunstwerken stehen häufig in einem Spannungsfeld mit urheberrechtlichen Bestimmungen. … Museen und Archive sehen sich gegenüber diesen Fragen oft einem Dilemma ausgesetzt. Einerseits gilt es den öffentlichen Auftrag zu erfüllen, kulturelles Gut zugänglich zu machen und zu bewahren. Andererseits müssen sie sich im Rahmen ihrer Aufgaben rechtskonform verhalten. Diese Aufgabe ist angesichts der Komplexität des Urheberrechts nicht leicht zu erfüllen.
Am Ende des eintägigen Workshops war eins klar: Ohne präzise Verträge der Urheber mit den beteiligten Personen in ihren Werken und noch ausführlicheren Verträgen zwischen Urhebern und Museen, Instituten, Organisationen, Sammlern und deren Archiven geht in der Zukunft sehr, sehr wenig – wegen der Erben und weiterer Schutzrechte. Das Urheberrecht gewährt heute bereits einen Schutz von 70 Jahren nach dem Ableben des Urhebers und das bedeutet, dass der Schutz von heute an gerechnet bei jungen Künstlern über 100 Jahre reichen wird.

Dieses Thema ist auch für private Sammler sehr wichtig, das zeigt sich an den Streitigkeiten, die Eva Beuys, die Witwe von Joseph Beuys, mit dem Museum Schloß Moyland, Sammlung van der Grinten vor den Gerichten austrägt.



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