Komplizierter geht es immer.
Das Urheberrecht schützt heute nicht so sehr die Interessen der Urheber, sondern mehr die Interessen der Verwerter der kreativen Leistungen. Ob das nun Verlage, Musikfirmen oder sonstige Medien sind, die davon profitieren. Deren Lobbyisten und Anwälte jammern den Politikern die Ohren voll, wie schlecht es ihren Auftraggebern geht, wenn die Gesetze nicht zu deren Nutzen geändert werden.
Ohne Lobbyisten sind die Verwalter öffentlicher Sammlungen und Archive, sagte Dr. Till Kreutzer beim Workshop PRÄSENTATION UND ARCHIVIERUNG VON MEDIENKUNST IM LICHTE DES URHEBERRECHTS, der von „imai – inter media art institute“ im Juli 2011 in Düsseldorf veranstaltet wurde. Die versammelten Vertreter von Museen, Archiven und Institutionen staunten nicht schlecht, als er ihnen vortrug, was ihnen alles verboten und wie wenig erlaubt ist. Das zentralle Thema war Medienkunst von Fotografie über Videokunst bis hin zu mit dem Computer generierten Filmen und Bilder. Auf besonderen Wunsch von Frau Dr. Renate Buschmann, Direktorin von imai, erklärte Kreutzer die heutigen Möglichkeiten der Nutzung „gemeinnütziger Archive“ und was für die Zukunft besonders bei Videokunst und digitalen Medien wünschenswert währe. Heute dürfen Archive fast nichts anderes machen, als Werke im Urzustand zu erhalten.
Im Einladungstext zum Workshop stand: „Präsentation und Erhaltung von Medienkunstwerken stehen häufig in einem Spannungsfeld mit urheberrechtlichen Bestimmungen. … Museen und Archive sehen sich gegenüber diesen Fragen oft einem Dilemma ausgesetzt. Einerseits gilt es den öffentlichen Auftrag zu erfüllen, kulturelles Gut zugänglich zu machen und zu bewahren. Andererseits müssen sie sich im Rahmen ihrer Aufgaben rechtskonform verhalten. Diese Aufgabe ist angesichts der Komplexität des Urheberrechts nicht leicht zu erfüllen.“
Am Ende des eintägigen Workshops war eins klar: Ohne präzise Verträge der Urheber mit den beteiligten Personen in ihren Werken und noch ausführlicheren Verträgen zwischen Urhebern und Museen, Instituten, Organisationen, Sammlern und deren Archiven geht in der Zukunft sehr, sehr wenig – wegen der Erben und weiterer Schutzrechte. Das Urheberrecht gewährt heute bereits einen Schutz von 70 Jahren nach dem Ableben des Urhebers und das bedeutet, dass der Schutz von heute an gerechnet bei jungen Künstlern über 100 Jahre reichen wird.
Dieses Thema ist auch für private Sammler sehr wichtig, das zeigt sich an den Streitigkeiten, die Eva Beuys, die Witwe von Joseph Beuys, mit dem Museum Schloß Moyland, Sammlung van der Grinten vor den Gerichten austrägt.
© By Maxim Pouska IMPRESSUM: Maxim Pouska Werthauserstr. 73 47226 Duisburg Tel.: 0163833615 maximpouska@hotmail.com Inhaltlich verantwortlich: Maxim Pouska
Montag, 22. August 2011
Dienstag, 16. August 2011
Urheberrecht Künstler und Journalisten
Früher war alles besser – aber für wen?
Früher kümmerte man sich selten oder nie um das Urheberrecht des Urhebers (Designer, Filmers, Fotografen, Künstlers, etc.) und der sich daraus ergebenden Nutzungsrechte, wurde man als Fotoreporter (Bildberichterstatter) zu einer Ausstellung geschickt und fotografierte dort die Kunstwerke oder die „Aktion“. Das Bild erschien am nächsten Tag in der Zeitung. Am übernächsten Tag wanderte die Zeitung ins Archiv und das Foto ins Fotoarchiv des Verlages und des Fotografen, um später eventuell erneut gedruckt zu werden. Andere freiberufliche Fotografen spezialisierten sich auf die Dokumentation von Künstlern, Kunstwerken und deren Aktionen. Ihre Fotos wurden in Sammlungen von Privatleuten oder den Archiven von Institutionen und Museen aufgenommen.
Früher wurden die Fotos oft erneut veröffentlich oder ausgestellt und kaum jemand fragte vorher beim Künstler oder seinen Erben an, ob das auch erlaubt sei. Ganz davon abgesehen, dass man dem Künstler oder Erben – neben dem Fotografen – auch ein Honorar zahlte. Das Urheberrecht stammte von Anfang des Zwanzigsten Jahrhunderts und die Zeitspanne des Schutzes der Nutzungs- und Verwertungsrechte war damals kurz. Lebte der Künstler noch, hatte er selten etwas gegen einen erneuten Abdruck, da er das als Werbung für sich und seine Arbeit einstufte. Er erwartete auch nicht, dass er dafür ein Honorar erhalten würde. Ja, damals war alles besser oder doch nicht?
Inzwischen wurde alles komplizierter. Das nicht nur durch die Änderungen des Urheberrechts, sondern auch wegen Erben, die vor keinem Rechtsstreit zurückschrecken, um entweder für die Nutzung bezahlt zu werden oder diese sogar verhindern wollen. Da verdienen dann Rechtsanwälte oft mehr, als der Künstler oder die Künstlerin je im Leben verdient hat. Das Internet als neues Medium, in dem Bilder oder Filme zeitlich unbegrenzt veröffentlicht werden können, bringt weitere Komplikationen mit sich. Einer der Folgen ist, Bilder im Internet sind pro Jahr und pro Klick dem Künstler zu bezahlen, wenn sein Kunstwerk auf dem Foto zu sehen ist. Also nicht nur der Fotograf hat einen Anspruch auf Honorierung seines Fotos, sondern auch der Künstler – das jahrelang. Dazu einige Geschichten, die ich dieses Jahr als schreibender und fotografierender Journalist erlebt habe. Vorab, wenn Sie dazu Fragen haben und Probleme vermeiden wollen fragen Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt.
Ende Februar 2011 wurde im Museum Küppersmühle, Duisburg, die erste Retroperspektive von Tony (Anthony) Cragg mit dem Titel „Dinge im Kopf“ eröffnet. Sie dauerte mehrere Monate, 23.02.11-13.06.11, und ich schrieb als freier Journalist einen Artikel für das Magazin TELEPOLIS, Heise Online, über die Ausstellung. Der Titel war „Vom Grobschlächtigen zum Schönen“. Als ich den Artikel mit den Fotos zur Redaktion schickte, gingen dort die Alarmglocken los. Die Redaktion informierte mich, dass ich vom Künstler, also von Tony Cragg, explizite die Genehmigung erhalten müsse, dass TELEPOLIS die Fotos, auf denen seine Werke zu sehen sind, honorarfrei und zeitlich unbegrenzt veröffentlichen darf. Sollte er diese Genehmigung nicht geben, würden meine Bilder nicht veröffentlicht. Da ich auch noch die Füße einiger Besucher der Vernissage fotografiert hatte, fragte die Redaktion, ob das Bild von einer Performance sei. Dann würden sie das auch nicht ohne explizite Genehmigung veröffentlichen. Ich hatte bei den Füssen Glück – es waren nur Besucher und nicht Teilnehmer einer Performance.
Tony Cragg gab keine Genehmigung und darum sind meine Fotos seiner Werke in der Ausstellung nicht im Artikel zu sehen. Der Verlag hätte sonst über die Jahre, bei den Millionen Klicks auf deren Webseite, viel Geld bezahlt – das war ihnen die Sache nicht wert.
Markus Lüpertz war großzügiger. Kontaktiert über seine Galerie Michael Werner, erlaubte er „explizite“ die Veröffentlichung seines Werkes „Herkules – Bozzetti“, das im Lehmbruck Museum zur selben Zeit ausgestellt war, für den Artikel. Tony Cragg ist in diesem Punkt äußerst streng. Das zeigt sich auch darin, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung zwar jede Menge Fotos seiner Werke auf der Webseite des Museums zu sehen waren – einschließlich einer umfangreichen Reportage der Vernissage – heute aber kein einziges Foto. Das ist mir ebenfalls bei meiner Recherche aufgefallen, als ich einen Artikel über eine seiner Ausstellungen in New York City fand, wo die Löschung des Fotos seines Werkes extra angemerkt war.
OK – ich hatte wieder etwas gelernt. Beim folgenden Besuch der Art Cologne fotografierte ich darum nicht die Kunstwerke, sondern beispielsweise die fleißigen Heinzelmännchen und –frauen, die die Hallen sauber hielten.
Mit einer Ausnahme und das war für mich das beste Kunstwerk der Messe und der coolste Künstler. Johannes Jensen fragte ich vorher, ob ich meine Fotos mit seinem Werk honorarfrei und zeitlich unbegrenzt nutzen dürfe. Er sagte ja und hier darum erneut das Foto seines Projekts JENSENs SKULPTUREN FABRIK. (Siehe anderen Blog: Tuesday, April 12, 2011)
Wie kompliziert das Urheberrecht geworden ist, das konnte ich bei dem Workshop „PRÄSENTATION UND ARCHIVIERUNG VON MEDIENKUNST IM LICHTE DES URHEBERRECHTS“ erfahren. Die Stiftung „imai - inter media art institute“ hatte Dr. Till Kreutzer eingeladen zu diesem Thema einen Tag lang zu referieren. Das war hochinteressant und darüber in einem anderen Text mehr.
© Text & Fotos Maxim Pouska
16.08.2011
Früher kümmerte man sich selten oder nie um das Urheberrecht des Urhebers (Designer, Filmers, Fotografen, Künstlers, etc.) und der sich daraus ergebenden Nutzungsrechte, wurde man als Fotoreporter (Bildberichterstatter) zu einer Ausstellung geschickt und fotografierte dort die Kunstwerke oder die „Aktion“. Das Bild erschien am nächsten Tag in der Zeitung. Am übernächsten Tag wanderte die Zeitung ins Archiv und das Foto ins Fotoarchiv des Verlages und des Fotografen, um später eventuell erneut gedruckt zu werden. Andere freiberufliche Fotografen spezialisierten sich auf die Dokumentation von Künstlern, Kunstwerken und deren Aktionen. Ihre Fotos wurden in Sammlungen von Privatleuten oder den Archiven von Institutionen und Museen aufgenommen.
Früher wurden die Fotos oft erneut veröffentlich oder ausgestellt und kaum jemand fragte vorher beim Künstler oder seinen Erben an, ob das auch erlaubt sei. Ganz davon abgesehen, dass man dem Künstler oder Erben – neben dem Fotografen – auch ein Honorar zahlte. Das Urheberrecht stammte von Anfang des Zwanzigsten Jahrhunderts und die Zeitspanne des Schutzes der Nutzungs- und Verwertungsrechte war damals kurz. Lebte der Künstler noch, hatte er selten etwas gegen einen erneuten Abdruck, da er das als Werbung für sich und seine Arbeit einstufte. Er erwartete auch nicht, dass er dafür ein Honorar erhalten würde. Ja, damals war alles besser oder doch nicht?
Inzwischen wurde alles komplizierter. Das nicht nur durch die Änderungen des Urheberrechts, sondern auch wegen Erben, die vor keinem Rechtsstreit zurückschrecken, um entweder für die Nutzung bezahlt zu werden oder diese sogar verhindern wollen. Da verdienen dann Rechtsanwälte oft mehr, als der Künstler oder die Künstlerin je im Leben verdient hat. Das Internet als neues Medium, in dem Bilder oder Filme zeitlich unbegrenzt veröffentlicht werden können, bringt weitere Komplikationen mit sich. Einer der Folgen ist, Bilder im Internet sind pro Jahr und pro Klick dem Künstler zu bezahlen, wenn sein Kunstwerk auf dem Foto zu sehen ist. Also nicht nur der Fotograf hat einen Anspruch auf Honorierung seines Fotos, sondern auch der Künstler – das jahrelang. Dazu einige Geschichten, die ich dieses Jahr als schreibender und fotografierender Journalist erlebt habe. Vorab, wenn Sie dazu Fragen haben und Probleme vermeiden wollen fragen Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt.
Ende Februar 2011 wurde im Museum Küppersmühle, Duisburg, die erste Retroperspektive von Tony (Anthony) Cragg mit dem Titel „Dinge im Kopf“ eröffnet. Sie dauerte mehrere Monate, 23.02.11-13.06.11, und ich schrieb als freier Journalist einen Artikel für das Magazin TELEPOLIS, Heise Online, über die Ausstellung. Der Titel war „Vom Grobschlächtigen zum Schönen“. Als ich den Artikel mit den Fotos zur Redaktion schickte, gingen dort die Alarmglocken los. Die Redaktion informierte mich, dass ich vom Künstler, also von Tony Cragg, explizite die Genehmigung erhalten müsse, dass TELEPOLIS die Fotos, auf denen seine Werke zu sehen sind, honorarfrei und zeitlich unbegrenzt veröffentlichen darf. Sollte er diese Genehmigung nicht geben, würden meine Bilder nicht veröffentlicht. Da ich auch noch die Füße einiger Besucher der Vernissage fotografiert hatte, fragte die Redaktion, ob das Bild von einer Performance sei. Dann würden sie das auch nicht ohne explizite Genehmigung veröffentlichen. Ich hatte bei den Füssen Glück – es waren nur Besucher und nicht Teilnehmer einer Performance.
Tony Cragg gab keine Genehmigung und darum sind meine Fotos seiner Werke in der Ausstellung nicht im Artikel zu sehen. Der Verlag hätte sonst über die Jahre, bei den Millionen Klicks auf deren Webseite, viel Geld bezahlt – das war ihnen die Sache nicht wert.
Markus Lüpertz war großzügiger. Kontaktiert über seine Galerie Michael Werner, erlaubte er „explizite“ die Veröffentlichung seines Werkes „Herkules – Bozzetti“, das im Lehmbruck Museum zur selben Zeit ausgestellt war, für den Artikel. Tony Cragg ist in diesem Punkt äußerst streng. Das zeigt sich auch darin, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung zwar jede Menge Fotos seiner Werke auf der Webseite des Museums zu sehen waren – einschließlich einer umfangreichen Reportage der Vernissage – heute aber kein einziges Foto. Das ist mir ebenfalls bei meiner Recherche aufgefallen, als ich einen Artikel über eine seiner Ausstellungen in New York City fand, wo die Löschung des Fotos seines Werkes extra angemerkt war.
OK – ich hatte wieder etwas gelernt. Beim folgenden Besuch der Art Cologne fotografierte ich darum nicht die Kunstwerke, sondern beispielsweise die fleißigen Heinzelmännchen und –frauen, die die Hallen sauber hielten.
Mit einer Ausnahme und das war für mich das beste Kunstwerk der Messe und der coolste Künstler. Johannes Jensen fragte ich vorher, ob ich meine Fotos mit seinem Werk honorarfrei und zeitlich unbegrenzt nutzen dürfe. Er sagte ja und hier darum erneut das Foto seines Projekts JENSENs SKULPTUREN FABRIK. (Siehe anderen Blog: Tuesday, April 12, 2011)
Wie kompliziert das Urheberrecht geworden ist, das konnte ich bei dem Workshop „PRÄSENTATION UND ARCHIVIERUNG VON MEDIENKUNST IM LICHTE DES URHEBERRECHTS“ erfahren. Die Stiftung „imai - inter media art institute“ hatte Dr. Till Kreutzer eingeladen zu diesem Thema einen Tag lang zu referieren. Das war hochinteressant und darüber in einem anderen Text mehr.
© Text & Fotos Maxim Pouska
16.08.2011
Freitag, 5. August 2011
Rezension Jaron Lanier - Gadget
In seinem Buch „Gadget – Warum die Zukunft uns noch braucht“ schreibt Lanier über Urheberrechte und wer daran verdient und wer nicht - fast nichts. Ich stelle meine Rezension seines Buches als Vorspann vor meinen Texten.
REZENSION
You Are Not a Gadget ist der Titel der amerikanischen Ausgabe des Buches von Jaron Lanier. Der deutsche Titel „Gadget – Warum die Zukunft uns noch braucht“ beschreibt nicht so klar die Idee von Lanier. Übersetzt als „Du bist kein Spielzeug“ veranschaulicht das Manifest die humanistische Aussage von Lanier präziser. In dem Buch beschreibt Lanier, warum wir als Individuums uns nicht von dem Dogma der „Schwarm-Intelligenz“ und all der anderen heutigen Glaubensbekenntnisse und Dogmen im Glaubensgefüge des „kybernetischen Totalitarismus“ überrollen lassen sollten. Sein Manifest ist nicht nur eine Kritik am Web 2.0, sondern auch ein Ausblick, auf was in der Zukunft besser sein könnte.
Als einer der Pioniere der „Virtual Reality“ – von ihm stammt diese Bezeichnung – und Insider des Internets zeigt er ebenfalls die Schwächen und Fehler von Unix, Linux, MIDI, Wikipedia, Facebook, Apple und etc. auf. „Look-ins“, die willkürlich festgelegten Grenzen und Einschränkungen von Produkten und Software sind ihm ein Dorn im Auge. Negativ betrachtet er die Anonymität im Internet und glaubt keinen Augenblick daran, dass die Schwarm-Intelligenz dem Individuum überlegen ist. Die Trolle, die sich als anonyme „Meute“ mit der ihr eigenen Schwarm-Intelligenz auf ihre Opfer stürzen – sie auch in den Tot treiben, wie er an Beispielen aufzeigt – sind nur ein Punkt in der Liste der Argumente, die er gegen die Fantasien des „kybernetischen Totalitarismus“, wie beispielsweise die „Noosphäre“, aufzeigt.
Besonders faszinieren finde ich sein Kapitel über Geld und die Bezahlung von kreativen Leistungen. Statt das Kreative weiter verarmen – Ausnahmen bestätigen die Regel – zeigt er Lösungen, wie wir alle an den Bits verdienen können und nicht nur die Inhaber der Monopole – die "lords of the cloud".
Das Buch ist eine Analyse, scharf wie ein Rasiermesser, und wird manchen provozieren. Lesen sollten es alle, die mit dem Internet arbeiten, also damit Geld verdienen, wie auch jeder Nutzer der dafür Geld bezahlt und natürlich auch alle Kreativen, die ihre Arbeit kosten frei einstellen und damit eher verarmen, als genug zu verdienen, um eine Familie zu ernähren.
REZENSION
You Are Not a Gadget ist der Titel der amerikanischen Ausgabe des Buches von Jaron Lanier. Der deutsche Titel „Gadget – Warum die Zukunft uns noch braucht“ beschreibt nicht so klar die Idee von Lanier. Übersetzt als „Du bist kein Spielzeug“ veranschaulicht das Manifest die humanistische Aussage von Lanier präziser. In dem Buch beschreibt Lanier, warum wir als Individuums uns nicht von dem Dogma der „Schwarm-Intelligenz“ und all der anderen heutigen Glaubensbekenntnisse und Dogmen im Glaubensgefüge des „kybernetischen Totalitarismus“ überrollen lassen sollten. Sein Manifest ist nicht nur eine Kritik am Web 2.0, sondern auch ein Ausblick, auf was in der Zukunft besser sein könnte.
Als einer der Pioniere der „Virtual Reality“ – von ihm stammt diese Bezeichnung – und Insider des Internets zeigt er ebenfalls die Schwächen und Fehler von Unix, Linux, MIDI, Wikipedia, Facebook, Apple und etc. auf. „Look-ins“, die willkürlich festgelegten Grenzen und Einschränkungen von Produkten und Software sind ihm ein Dorn im Auge. Negativ betrachtet er die Anonymität im Internet und glaubt keinen Augenblick daran, dass die Schwarm-Intelligenz dem Individuum überlegen ist. Die Trolle, die sich als anonyme „Meute“ mit der ihr eigenen Schwarm-Intelligenz auf ihre Opfer stürzen – sie auch in den Tot treiben, wie er an Beispielen aufzeigt – sind nur ein Punkt in der Liste der Argumente, die er gegen die Fantasien des „kybernetischen Totalitarismus“, wie beispielsweise die „Noosphäre“, aufzeigt.
Besonders faszinieren finde ich sein Kapitel über Geld und die Bezahlung von kreativen Leistungen. Statt das Kreative weiter verarmen – Ausnahmen bestätigen die Regel – zeigt er Lösungen, wie wir alle an den Bits verdienen können und nicht nur die Inhaber der Monopole – die "lords of the cloud".
Das Buch ist eine Analyse, scharf wie ein Rasiermesser, und wird manchen provozieren. Lesen sollten es alle, die mit dem Internet arbeiten, also damit Geld verdienen, wie auch jeder Nutzer der dafür Geld bezahlt und natürlich auch alle Kreativen, die ihre Arbeit kosten frei einstellen und damit eher verarmen, als genug zu verdienen, um eine Familie zu ernähren.
Donnerstag, 4. August 2011
Art/Kunst, Bücher, etc.
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